Monatslöhne ausstehend: AK holt 17.800 Euro für Arbeitnehmer zurück
Viele Arbeitnehmer kämpfen mit ausstehenden Monatslöhnen. Die Arbeiterkammer (AK) setzt sich für ihre Mitglieder ein und konnte in einem aktuellen Fall 17.800 Euro für einen Arbeitnehmer zurückholen.
Die Situation: Ein Arbeiter hatte seinen Monatslohn nicht erhalten. Trotz wiederholter Mahnungen verweigerte der Arbeitgeber die Zahlung. Der Arbeitnehmer wandte sich an die Arbeiterkammer.
Die Lösung: Die AK setzte sich für den Arbeitnehmer ein und forderte den Arbeitgeber schriftlich zur Zahlung des ausstehenden Lohns auf. Der Arbeitgeber ignorierte die Aufforderung. Die AK leitete daraufhin ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht ein.
Das Ergebnis: Das Arbeitsgericht verurteilte den Arbeitgeber zur Zahlung des ausstehenden Lohns. Der Arbeitnehmer erhielt schließlich seine 17.800 Euro.
Die AK hilft! Die Arbeiterkammer ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer in Österreich. Sie setzt sich für faire Arbeitsbedingungen und die Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten ein.
Folgende Leistungen bietet die AK ihren Mitgliedern:
- Beratung und Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Problemen: Die AK bietet ihren Mitgliedern kostenlose Rechtsberatung und Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Problemen, wie z.B. bei Lohnforderungen, Kündigungen oder Mobbing.
- Vertretung vor Gericht: Die AK vertritt ihre Mitglieder vor Gericht in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.
- Informationsveranstaltungen: Die AK organisiert regelmäßig Informationsveranstaltungen zu aktuellen Themen rund um das Arbeitsrecht.
Ist Ihr Lohn ausstehend? Wenden Sie sich an die Arbeiterkammer! Die AK hilft Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Weitere Tipps für Arbeitnehmer:
- Führen Sie Buch über Ihre Arbeitszeit und Ihren Lohn.
- Bewahren Sie Ihre Arbeitsverträge und Gehaltsabrechnungen auf.
- Machen Sie sich mit Ihren Rechten und Pflichten vertraut.
Mit der Unterstützung der Arbeiterkammer können Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer erfolgreich durchsetzen.